Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma bannerstop GmbH, Habsburgerring 1, 50674 Köln, als Markenname auch MODULARO genannt, vertreten durch den Geschäftsführer Paul Jan Schmidt (nachfolgend bannerstop genannt) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht anerkannt, es sei denn, bannerstop stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Das Produktangebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer sind. „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 Abs. 1 BGB).

1.4 MODULARO ist ein geprüfter Onlineshop und hat sich zur Einhaltung der Trusted Shops Anforderungen verpflichtet (abrufbar unter www.trustedshops.de).

2. Vertragsabschluss / Bestellvorgang

2.1 Wir verkaufen unsere Ware und sonstigen Leistungen ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB

2.2 Soweit wir die Möglichkeit einer Online-Bestellung eingeräumt haben, geben Sie am Ende des Bestellvorgangs durch Klick des Buttons „bestellen“ ein verbindliches Vertragsangebot ab. Den Erhalt Ihrer Bestellung bestätigen wir Ihnen per E-Mail. Die E-Mail stellt keine Annahme Ihres Angebots, sondern nur eine Bestätigung des Erhalts Ihrer Bestellung dar. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihr Angebot ausdrücklich mittels Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen.

2.3 Eine ausführliche Beschreibung des Online-Bestellvorgangs finden Sie hier: Bestellabwicklung

2.4 bannerstop speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten nebst der AGB mit der Bestellbestätigungs-E-Mail zu. Die AGB können vom Kunden jederzeit unter folgendem Link eingesehen und gespeichert werden.

3. Preise / Zahlungsbedingungen

3.1 Preise verstehen sich netto in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und werden mit Rechnungsstellung sofort fällig.

3.2 Zölle und sonst aufgrund von Vorschriften außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Steuern, Abgaben, Gebühren sowie damit in Zusammenhang stehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Lieferung einschließlich Zoll oder sonstigen Abgaben beruht der angegebene Preis auf den zur Zeit der Bestellung geltenden Sätzen. Berechnet werden die tatsächlichen Kosten. Eventuell anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Eine Übersicht über die Versandkosten befindet sich hier.

3.3 Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller bannerstop aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden und künftigen Forderungen Eigentum von bannerstop. Für den Fall der Weiterveräußerung gilt: Der Kunde tritt bannerstop/ MODULARO mit Abschluss des Vertrags bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen von bannerstop gegen den Kunden die ihm aus dem Weiterverkauf entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab. Darüber hinaus und verpflichtet er sich, bannerstop auf Verlangen den Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderung gegen diesen mitzuteilen. bannerstop nimmt die Abtretung an. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird bannerstop die abgetretene Forderung nicht einziehen. Eine Einziehung erfolgt erst im Falle des Zahlungsverzugs.

5. Lieferung / Verzug

5.1 Die Kosten der Lieferung trägt der Kunde.

5.2 bannerstop/ MODULARO ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit der Kunde hierzu sein Einverständnis erklärt.

5.3 bannerstop/ MODULARO liefert in alle EU-Länder sowie die Schweiz.

5.4 Lieferfristen beginnen mit der Bestellung und vollständigen Zahlung durch den Kunden.

5.5 Die Einhaltung von Lieferzeiten setzt voraus, dass bannerstop/ MODULARO sämtliche notwendigen Daten und Informationen zur Durchführung der Bestellung verfügt sowie alle Zahlungen des Kunden termingerecht eingegangen sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt sind. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Frist versandbereit und eine entsprechende Mitteilung an den Kunden abgesandt ist.

5.6 Ist bannerstop/ MODULARO an der rechtzeitigen Durchführung seiner Lieferungen und Leistungen durch höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörung, Aussperrung, Feuer, Naturkatastrophen, Transportbehinderungen, behördlicher Maßnahmen oder Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, bei bannerstop selbst oder bei den Vorlieferanten gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

5.7 Sofern bannerstop/ MODULARO verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die bannerstop/ MODULARO nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Käufer hierüber unverzüglich informiert und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitgeteilt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist bannerstop berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von bannerstop/ MODULARO, wenn bannerstop/ MODULARO ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder bannerstop/ MODULARO noch dessen Zulieferer ein Verschulden trifft oder bannerstop/ MODULARO im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

5.8 Ist die Lieferung nach Fälligkeit nicht fristgerecht durch bannerstop/ MODULARO erfolgt, gerät bannerstop/ MODULARO erst nach erfolgloser Mahnung und fruchtlos verstrichener angemessener Frist in Schuldnerverzug.

5.9 Ansprüche für Schäden, die der Kunde aus einer verspäteten Lieferung erleidet, sind begrenzt auf 2 % des Rechnungswertes der in Verzug befindlichen Leistung für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch auf höchstens 15 % des Lieferwertes. bannerstop/ MODULARO bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit gemäß Ziffer 10.1 und 10.2. zwingend gehaftet wird.

5.10 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist bannerstop berechtigt den entstehenden Schaden, einschließlich aller Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5.11 Falls es Sache des Kunden ist, die Transportmittel für die Lieferung bereitzustellen und er dies zu der vertraglich vorgesehenen Zeit nicht bewirkt, wird bannerstop von seiner Lieferpflicht durch Einlagerung und Versicherung der Liefergegenstände auf Kosten und Risiko des Kunden frei.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht bei Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen, spätestens mit Verlassen des Werkes auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Etwaige Transportschäden hat der Kunde unmittelbar dem Versandunternehmer mitzuteilen. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7. Gewährleistung / Beschaffenheit der Ware

7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen mit Ausnahme der nachfolgenden Einschränkungen.

7.2 Ist der Liefergegenstand mangelbehaftet, kann bannerstop/ MODULARO zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen; diese Wahl kann nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen.

7.3 bannerstop/ MODULARO kann vom Kunden die aus einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

7.4 Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, insbesondere weil der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben oder umgangen wird, die Nacherfüllung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Kunde den Preis dieser Leistung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

7.5 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Folgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffern 10.1 oder 10.2. dieser Regelungen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

7.6 Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit.

7.7 Für die vereinbarte Beschaffenheit der Waren übernimmt bannerstop/ MODULARO ausdrücklich keine Garantie im Sinne des § 443 BGB.

8. Rücktritt

8.1 bannerstop/ MODULARO ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Erfüllung des Vertrags aus von bannerstop/ MODULARO nicht zu vertretenden Gründen unmöglich wird. bannerstop/ MODULARO ist ferner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält, insbesondere schuldhafte Mitwirkungspflichten verletzt.

8.2 Der Kunde kann in den vorgenannten Fällen von bannerstop/ MODULARO Ersatz aller für den Auftrag getätigten notwendigen Aufwendungen verlangen, es sei denn, dass für den Auftrag hergestellte Teile innerhalb eines angemessenen Zeitraums gleichwertig anderweitig verwendet werden können, der Kunde die Unmöglichkeit zu vertreten oder der Kunde den Rücktritt schuldhaft veranlasst hat.

9. Gewerbliche Schutzrechte

9.1 Der Kunde garantiert, dass dem Auftrag zugrundeliegende und an bannerstop übermittelte Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. der Kunde über die zur Umsetzung des Auftrags notwendigen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt. bannerstop/ MODULARO haftet nicht für die Verletzung von Schutzrechten Dritter für einen Liefergegenstand, der nach Zeichnung, Entwicklung oder sonstigen Angaben des Kunden gefertigt wird. Der Kunde hat bannerstop/ MODULARO insoweit auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

9.2 Der Kunde erwirbt keine Ansprüche auf Benutzung bannerstop/ MODULARO zur Verfügung stehender Schutzrechte, die das Zusammenwirken des Liefergegenstandes mit anderen Gegenständen betreffen.

10. Haftung

Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach dieser Regelung:

10.1 bannerstop/ MODULARO haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer von bannerstop/ MODULARO übernommenen Garantie.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von bannerstop der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

10.3 Eine weitergehende Haftung von bannerstop/ MODULARO besteht nicht, soweit nicht die Voraussetzungen der Ziffer 10.1 und 10.2 vorliegen. Dies gilt insbesondere wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Kunde in Folge eines von bannerstop/ MODULARO zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

10.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von bannerstop/ MODULARO.

11. Verwahrungspflichten v. bannerstop/ MODULARO

Soweit der Kunde bannerstop/ MODULARO Vorlagen, Filme, Rohstoffe, Druckplatten, Montagen, Kopierfilme, Farbauszüge andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände zur Ausführung des Vertrags zur Verfügung stellt, besteht kein Anspruch auf Verwahrung durch bannerstop über den Auslieferungstermin hinaus. Überlassene Gegenstände, Daten etc. werden nach Auslieferung vernichtet, es sei denn die Parteien vereinbaren abweichendes.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch und insbesondere für eine Abänderung dieser Schriftformvorschrift, jedoch nicht für Individualabreden zwischen den Parteien.

12.2 Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen bannerstop und seinem gewerblichen Vertragspartner findet vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

12.3 Als Gerichtsstand gilt Köln als vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Bannerstop ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Regelungen im Sinne von Artikel 24, 25 oder 26 EuGVVO in der Fassung vom 12- Dez. 2012 entgegenstehen.

12.4 Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist Sitz von bannerstop.

12.4 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, gilt Gleiches.

Stand 13.01.2017

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